Die Klage eines Berliner Vaters gegen das Gendern an Schulen ist gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, wurde der Eilantrag zurückgewiesen. Mit dem Eilantrag wollte der Mann ein konsequentes Genderverbot an Berliner Schulen erreichen.
Das Gericht habe nicht erkennen können, „dass das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit verletzt ist und die Schulaufsicht einschreiten müsste“, so das Gericht in seiner Begründung.
Die weitere Behauptung des Vaters, dass Gendersprache, Identitätspolitik und „Critical Race-Theory“ einseitig dargestellt und seine Kinder „indoktriniert“ würden, habe sich nach den von der Kammer eingeholten Stellungnahmen ebenfalls nicht bestätigt. Den Kindern sei es zuzumuten, „mit Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden“.


