Im Rahmen der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen den Sport-Streamingdienst DAZN wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Preiserhöhungen können Betroffene nun ihre Ansprüche geltend machen. Das Bundesamt für Justiz in Bonn gab bekannt, dass sowohl Privatpersonen als auch kleine Unternehmen ihre Forderungen im sogenannten Verbandsklageregister eintragen lassen können.
DAZN, das unter anderem Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga und die Champions League hält, soll laut VZBV in den Jahren 2021 und 2022 die Preise bestehender Abonnements ohne Zustimmung der Kundschaft deutlich erhöht haben. So stieg der Monatsbeitrag für Bestandskunden im Sommer 2022 von 14,99 Euro auf 29,99 Euro.
Verfahren am OLG Hamm – Verhandlungstermin noch offen
Die Verbraucherschützer kritisieren die Preisanpassungsklauseln als undurchsichtig und daher unwirksam. Aus diesem Grund reichte der VZBV im vergangenen Jahr eine Verbandsklage gegen DAZN Limited, mit Sitz in London, beim Oberlandesgericht Hamm ein (Az.: 12 VKl 1/24).
Ansprüche im Rahmen dieser Klage können bis drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung angemeldet werden. Ein Termin für die Verhandlung steht laut Bundesamt für Justiz derzeit noch nicht fest.

