Berlin-Ein Gastwirt aus Charlottenburg ist mit seiner Klage auf Entschädigung wegen der Corona-Pandemie am Dienstag vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Das Gericht wies die Klage von Norbert Finke gegen das Land Berlin zurück. Der Kläger habe unter keinem rechtlichen Aspekt einen Entschädigungsanspruch, entschied das Landgericht am Dienstag in erster Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich.
Finke, der die Kneipe „Klo“ in Charlottenburg betreibt, hatte wegen der Corona-Pandemie seinen Betrieb wie alle Gastronomen wochenlang schließen müssen und wollte erreichen, dass das Land Berlin ihn für entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai entschädigt, wie sein Anwalt mitteilte. Es sei der erste Fall zu Entschädigungsansprüchen wegen Corona.
Der Wirt betreibt seine Kneipe nach Medienberichten seit 47 Jahren. Sie ist demnach besonders bei Touristen beliebt. Mit der Corona-Pandemie sei der Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen.
