Bundesverfassungsgericht

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Bewerber aus religiösen Gründen ablehnen

Eine konfessionslose Bewerberin wurde von einem evangelischen Verein nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Diese Entscheidung steht dem Verein zu, sagt das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von kirchlichen Arbeitgebern gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von kirchlichen Arbeitgebern gestärkt.Jörg Donecker/epd

Kirchliche Arbeitgeber haben bei Stellenbesetzungen und der Frage, ob Mitarbeiter eine Kirchenmitgliedschaft haben müssen, einen großen Ermessens- und Entscheidungsspielraum. Das hat das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf das grundrechtlich fixierte „religiöse Selbstbestimmungsrecht“ entschieden. Damit stärkt das Gericht die Rechte von kirchlichen Arbeitgebern und gab einer Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Vereins statt.

Berliner Zeitung

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