Recht

Kindesmissbrauch: Ehemaliger Berliner Bundestagsabgeordneter verurteilt

Ehemaliger Berliner FDP-Bundestagsabgeordneter Ebbing wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt. Das Landgericht Braunschweig verhängte eine Gefängnisstrafe.

Der Angeklagte Hartmut Ebbing (l) und sein Anwalt Benedikt Mick (r) im Landgericht Braunschweig.
Der Angeklagte Hartmut Ebbing (l) und sein Anwalt Benedikt Mick (r) im Landgericht Braunschweig.Michael Matthey

Das Landgericht Braunschweig hat den ehemaligen Berliner FDP-Bundestagsabgeordneten Ebbing wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 69-Jährige muss damit ins Gefängnis.

Für Ebbing ist es bereits die zweite Verurteilung in einem Strafverfahren: Bereits 2025 hatte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin eine Bewährungsstrafe gegen ihn verhängt. Damals ging es um den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material.

Im nun abgeschlossenen Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig kamen darüber hinaus Vorwürfe eines konkreten sexuellen Missbrauchs eines Kindes hinzu. Die Strafe fiel entsprechend deutlich höher aus – und wurde diesmal nicht zur Bewährung ausgesetzt.