Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Jugendliche und des sogenannten „begleiteten Trinkens“ von 14- bis 16-Jährigen ausgesprochen. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.
Lauterbach will diese Regelung einschränken: „Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder. Deswegen sollte das sogenannte begleitete Trinken untersagt werden.“
Generelles Alkoholverbot: Berlins Senatorin stimmt Lauterbach zu
Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sind für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Erlaubnis habe mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn, sagte Gerlach dem RND. Czyborra sagte, Alkoholkonsum gefährde die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher in hohem Maße.
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Lauterbach (SPD) will außerdem den Verkauf von Lachgas an Minderjährige stoppen und K.-o.-Tropfen verbieten. Die Rheinische Post berichtet, in einem Änderungsantrag seien Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.
Dem Änderungsantrag zufolge soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund ist dem Bericht nach, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.
Karl Lauterbach plant Verbot von K.-o.-Tropfen
Auch die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die seit einiger Zeit als sogenannte K.-o.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden und als „Vergewaltigungsdroge“ gelten, werden dem Zeitungsbericht zufolge von der Änderung erfasst. Mit der Gesetzesänderung wären sie demnach verboten. Der Rheinischen Post zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.
