Das Bundesjustizministerium (BMJV) will die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung umfassend reformieren. Ziel ist es, Täter konsequenter zu verfolgen und bestehende Schutzlücken zu schließen.
Der am Montag veröffentlichte Gesetzentwurf setzt eine geänderte EU-Richtlinie um und reagiert auf die Ergebnisse einer ministeriellen Evaluation, wonach die aktuellen Vorschriften zu unübersichtlich und die Beweisanforderungen zu hoch seien. In der Folge blieben viele Fälle ohne Verurteilung.
Nutznießer sollen zur Verantwortung gezogen werden
Vorgesehen ist eine Neufassung der Paragrafen 232 bis 233a StGB sowie der Vorschriften zur sexuellen Ausbeutung (§§ 180a, 181a StGB). Der Strafrahmen soll auf bis zu zehn Jahre Haft erhöht werden. Zudem sollen neue Ausbeutungsformen wie Zwangsheirat, Leihmutterschaft und erzwungene Adoption erfasst werden.
Neu ist auch eine sogenannte Nachfragestrafbarkeit: Künftig sollen nicht nur Freier, sondern auch Kunden in anderen Branchen – etwa Baugewerbe oder Kosmetikstudios – belangt werden können, wenn sie wissentlich Leistungen von ausgebeuteten Personen in Anspruch nehmen.
Moderne Sklaverei im Visier
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) nannte Menschenhandel „moderne Sklaverei“. Deutschland sei leider kein Ausnahmefall: „Wir müssen das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden kann“, sagte sie.
