Friedrichshain-Kreuzberg

Influencer tritt als Lebensmittelkontrolleur auf: Bezirk warnt Gastronomie

Der Influencer soll bereits in einem Betrieb zum Schein eine Kontrolle durchgeführt haben. Er fiel bereits in Hamburg auf.

In Friedrichshain gab sich ein Influencer als Lebensmittelkontrolleur aus.
In Friedrichshain gab sich ein Influencer als Lebensmittelkontrolleur aus.Christophe Gateau/dpa

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat vor einem Influencer gewarnt, der sich als Lebensmittelkontrolleur ausgibt und so in einem Gastronomiebetrieb in Friedrichshain zum Schein eine Lebensmittelkontrolle durchgeführt hat.

Dabei wurden Räume betreten, wie beispielsweise die Küche, die nur dem Personal vorbehalten sind sowie mit den Händen in bereits vorbereitete Zutaten hineingegriffen, so das Bezirksamt.

Influencer fiel bereits in Hamburg auf

Der betreffende Influencer ließ sich bei der vorgetäuschten Kontrolle von einer zweiten Person filmen und stellte das Video in den sozialen Medien ein. Die besagte Social-Media-Persönlichkeit ist bereits in Hamburg negativ aufgefallen.

Die Hamburger Morgenpost berichtete im Juni, dass der Influencer „Langlebepapa“ Fake-Kontrollen in Restaurants in der Hansestadt durchführte. Bei dem Mann, dem 216.000 Menschen auf Instagram folgen, gab es dem Medium zufolge Ermittlungen wegen Amtsanmaßung sowie eine Wohnungsdurchsuchung. Der Influencer veröffentlicht regelmäßig Videos, wie er mit einem weißen Kittel bekleidet Restaurantküchen betritt und diese bewertet. Ob es sich bei „Langlebepapa “um den in der Pressemitteilung des Bezirksamts genannten Influencer handelt, ist unklar.

Das Bezirksamt warnt alle Lebensmittelbetriebe vor diesem Vorgehen und empfiehlt, sich bei Unsicherheiten an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg (Telefon: 030 90298-8700 oder vetleb@ba-fk.berlin.de) zu wenden. Dort können die Namen der mit der Lebensmittelüberwachung betrauten Mitarbeitenden bestätigt werden.

Die Lebensmittelkontrolleure des Bezirksamtes handeln stets nach festen, transparenten Richtlinien. Sie stellen sich zu Beginn einer Kontrolle immer mit ihrem Namen vor und zeigen ihren Dienstausweis. Am Ende der Kontrolle hinterlassen sie in der Regel einen Kontrollbericht. Das unbefugte Ausüben von Amtshandlungen (hier: Lebensmittelkontrolle) stellt eine Straftat dar. Das Bezirksamt wird diesen Fall bei der Polizei anzeigen.