Arbeitsrecht

Hitze im Homeoffice: Was muss der Arbeitgeber tun?

Klettert die Temperatur im Büro auf über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber handeln. Aber welche Rechte haben Menschen, die von Zuhause aus arbeiten?

Bei Hitze: Mann arbeitet im Homeoffice.
Bei Hitze: Mann arbeitet im Homeoffice.Wolfgang Maria Weber/imago

Bei den aktuellen Temperaturen in Berlin fällt es vielen Menschen schwer, sich zu konzentrieren. Im Büro gelten an heißen Tagen besondere Regeln: Ab 26 Grad sollte der Arbeitgeber handeln – ab 30 Grad ist er dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Abkühlen einzuleiten. Das kann zum Beispiel ein Sonnenschutz vor dem Fenster sein, kostenlose Getränke, die Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden oder die Lockerung von Bekleidungsregeln. Anders verhält es sich für Menschen, die im Homeoffice arbeiten.

Seit der Pandemie ist das Arbeiten von Zuhause aus in vielen Firmen Alltag, doch nur wenige Wohnungen in Berlin sind klimatisiert. Auf eine von der Chefin spendierte Klimaanlage können Homeoffice-Mitarbeiter allerdings nicht hoffen, so die Anwältin Meike Brecklinghaus gegenüber dem Digitalmagazin T3N. Auch „hitzefrei“ zu bekommen, ist ein Privileg aus Schulzeiten. Nur Menschen mit Vorerkrankung oder Schwangere können ab 35 Grad auf eine Freistellung von der Arbeit hoffen.

Hitze: Diese Rechte haben Menschen, die im Homeoffice arbeiten

Ganz ohne Hilfe müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice bei hohen Temperaturen dennoch nicht auskommen. Wer einen offiziellen Telearbeitsplatz hat, kann auf zusätzlichen Hitzeschutz hoffen. Denn dabei sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Ausstattung des Büros zu Hause zuständig, so die IHK München laut einem Bericht des ZDF.

Bei „Mobiler Arbeit“ oder Homeoffice sind Arbeitgeber hingegen nicht für das Raumklima zuständig, heißt es von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). „Der Arbeitgeber hat keine direkte Zugriffsmöglichkeit auf den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers und kann insofern nicht Abhilfe leisten“, erläutert Brecklinghaus.

Dennoch treffe für Arbeitgeber eine Unterweisungspflicht zu. Soll heißen: Sie müssen ihre Angestellten darüber informieren, wie die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben auch am häuslichen Arbeitsplatz eingehalten werden können.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag erschien erstmals im Juli 2023. Wir haben ihn aktualisiert.

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