Wiesbaden-In Hessen dürfen Einzelhändler nun selbst entscheiden, ob sie die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) oder die 2G-Regel (geimpft, genesen) umsetzen. Die hessische Staatskanzlei bestätige gegenüber der Bild-Zeitung, dass das 2G-Optionsmodell auch für den Lebensmitteleinzelhandel gelte. Damit sind auch Supermärkte betroffen. Bislang galt das 2G-Optionsmodell nicht in Supermärkten, um allen Menschen Zugang zur Lebensmittelversorgung zu gewährleisten.
Offenbar hofft die hessische Landesregierung jedoch, dass Supermarkt-Inhaber die 2G-Regel nicht in Anspruch nehmen: „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

