Vier Mitglieder einer Untergrundzelle der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas sind am Mittwoch vom Berliner Kammergericht zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach die Männer wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte schuldig. Einer der Beschuldigten wurde zusätzlich unter anderem wegen Waffenbesitzes verurteilt.
Die vier Verurteilten im Alter von 36 bis 58 Jahren hatten laut Anklage der Bundesanwaltschaft als Auslandsoperateure der sogenannten Kassam-Brigaden – des bewaffneten Arms der Hamas – ein logistisches Netzwerk für potenzielle Anschläge auf jüdische oder israelische Einrichtungen in Deutschland und weiteren europäischen Ländern aufgebaut. Dabei legten sie unter anderem mehrere Schusswaffendepots in Europa an.
Gericht blieb mit Urteilen unter Forderungen der Ankläger
Die Männer waren im Herbst vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei von ihnen hatten überwiegend in Deutschland gelebt, einer hauptsächlich in den Niederlanden. Der Prozess vor dem Kammergericht hatte im Februar begonnen.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer in dem Staatsschutzverfahren Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren gefordert. Das Gericht blieb mit seinen Urteilen teilweise unter den Forderungen der Ankläger.

