München-Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Ausgangsbeschränkungen in Bayern im Frühjahr 2020 rückwirkend gekippt und für „unverhältnismäßig“ und „unangemessen“ erklärt. Im Freistaat galten vom 1. April bis zum 19. April 2020 besonders harte Regeln: Demnach war das „Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“ Dazu zählten beispielsweise der Weg zur Arbeit oder zum Arzt, Einkäufe, und der Besuch bei Lebensgefährten.
Zwar sei die Ausgangsbeschränkung „grundsätzlich geeignet“ gewesen, die Übertragung des Coronavirus zu hemmen. In ihrer konkreten Ausgestaltung sei es aber „keine notwendige Maßnahme“ gewesen, heißt es in dem Gerichtsbeschluss, aus dem Bayerischen Rundfunk so zitiert. Die Regelung sei „so eng gefasst“ gewesen, dass sie gegen das „Übermaßverbot“ verstoßen habe. Somit sei die Ausgangsbeschränkung unverhältnismäßig gewesen.

