Der Synagogen-Attentäter von Halle, Stephan B., ist am Dienstag vom Landgericht Stendal wegen eines Fluchtversuchs aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss er zwei Justizbeamten ein Schmerzensgeld zahlen. Stephan B. verbüßt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung wegen eines Anschlags auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019. Praktische Auswirkungen wird das neue Urteil daher zunächst nicht haben.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte.
Richterin: 32-Jähriger „ein psychisch schwer gestörter Mensch“
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess eine neunjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer darauf, ein Strafmaß zu fordern. Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden verwies in der Urteilsbegründung am Dienstag auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass der 32-Jährige ein psychisch schwer gestörter Mensch sei. Er habe sich im Prozess empathielos gezeigt und lediglich größeres Interesse an den Kameramitschnitten der JVA gehabt, so die Richterin.
Balliet hatte versucht, am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
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