Potsdam-Der Brandenburger Verfassungsschutz kann den AfD-Landesverband vorerst weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall bezeichnen. Einen Eilantrag der Partei gegen diese Einstufung lehnte das Landesverfassungsgericht in Potsdam ab. In seiner Entscheidung vom 19. März, der erst am Freitag veröffentlicht wurde, verwies das Verfassungsgericht auf die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts. Auch dort hatte die Partei eine Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall eingereicht. Zunächst hatte der Tagesspiegel darüber berichtet.
Die Brandenburger AfD war im vergangenen Jahr vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. Sieben Monate nach der Entscheidung hatte der Landesverband im Januar zwei Klagen gegen seine Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz eingereicht.
