Der Berliner Rapper Ufo361 ist vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt worden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, ist das Urteil gegen den 34-Jährigen wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung in zwei Fällen jetzt rechtskräftig.
Der Rapper war im Januar und im März 2022 in die Gleisaufstellanlagen des U‑Bahnhofs Deutsche Oper eingedrungen und hatte dort dort U‑Bahnwagen besprüht: Im Januar entstand so durch sein Graffiti „Ufo“ ein Schaden von knapp 200 Euro, im März durch ein auf einer Fläche von 118 Quadratmetern über sechs U‑Bahn‑Waggons verteiltes Graffiti ein Schaden von etwa 1.100 Euro.
Rapper Ufo361 legte Einspruch ein
Gegen den Strafbefehl hatte der Rapper Einspruch eingelegt. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft zog er ihn aber wieder zurück. „Offensichtlich hatte das Gericht sein Einkommen bei den Tagessätzen richtig eingeschätzt“, so der Sprecher.

