In den Berliner Haftanstalten sitzen derzeit 4246 Menschen ein, darunter 103 lebenslänglich Verurteilte. Die Regelungen zu den Kosten für Haft und Versorgung unterscheiden sich je nach Einkommenssituation der Gefangenen. „Im Jahr 2025 vereinnahmte der Berliner Justizvollzug für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft insgesamt 655.290,42 Euro“, sagt die Vize-Justizsprecherin Isabel Heitz auf Nachfrage der B.Z.
Zahlungspflicht besteht ausschließlich für Häftlinge mit regelmäßigen externen Einkünften, etwa aus Jobs außerhalb der Haftanstalt, Zinserträgen oder Mieteinnahmen. Wer ausschließlich innerhalb der Anstalt arbeitet – etwa in der Küche oder als Handwerker –, bleibt von diesen Gebühren befreit. Auch Jugendliche, Untersuchungshäftlinge (sie machen derzeit 28 Prozent der Insassen aus) sowie die 56 Sicherungsverwahrten sind nicht zahlungspflichtig.
Die monatlichen Kosten für einen Solo-Haftraum liegen bei 239,70 Euro, für einen Zwei-Personen-Raum bei 126,90 Euro und für einen Drei-Personen-Raum bei 98,70 Euro. Auszubildende zahlen für einen Einzelraum 197,40 Euro monatlich. Die Verpflegung schlägt mit 69 Euro für das Frühstück, 132 Euro für das Mittagessen und weiteren 132 Euro für das Abendessen zu Buche. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Preise leicht an.
Lohn und Beschäftigung im Berliner Strafvollzug
In den sieben Berliner Haftanstalten arbeiten Insassen je nach Einrichtung unterschiedlich häufig: Die Beschäftigungsquote reicht von 42 Prozent in der JVA Moabit bis 88 Prozent in der JVA für Frauen. Seit Januar erhalten Gefangene zwischen 1,99 und 3,14 Euro pro Stunde, was einem Tagesverdienst von 14,69 bis 23,24 Euro entspricht. Sicherungsverwahrte erhalten 3,53 bis 5,58 Euro pro Stunde, also 26,12 bis 41,31 Euro täglich.
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2023, dass die bisherigen niedrigen Löhne gegen die Verfassung verstoßen und dem Ziel der Resozialisierung entgegenstehen. Bayern hat die Vorgaben bereits umgesetzt und zahlt seit Juli durchschnittlich 3,37 Euro pro Stunde.
Nach Informationen der B.Z. bereitet der Berliner Senat einen Beschluss vor, der die Stundensätze ab dem kommenden Jahr erhöht: Für reguläre Gefangene soll der Stundenlohn von bisher neun auf 15 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller Rentenversicherten steigen – bezogen auf ein Jahreseinkommen von 47.460 Euro. Für Sicherungsverwahrte ist eine Steigerung von 16 auf 22 Prozent vorgesehen.


