Berlin-Vom 1. März an ist das Schneiden von Hecken gesetzlich verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass Hobbygärtner ihre Hecke bis zum 30. September nur zu Form- und Pflegeanlässen stutzen dürfen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dies geht aus einem Bericht von Focus hervor. Demnach wird die Maßnahme mit dem Schutz von Tieren begründet. Viele Vögel und Kleinsäuger nutzen Hecken als Brut- und Nistplatz. Ausnahmen gelten beispielsweise für Hagebutten-Hecken.

