Verkehr

Führerschein: Wer ihn umtauschen muss und wie das in Berlin geht

Ältere Führerscheindokumente müssen umgetauscht werden, denn bis 2033 soll es in der EU nur noch ein einheitliches Format geben. Im Januar läuft eine neue Frist ab.

Alte Führerscheine werden Stück für Stück durch ein einheitliches Format ersetzt.
Alte Führerscheine werden Stück für Stück durch ein einheitliches Format ersetzt.Andreas Gora/Polizeihistorische Sammlung Berlin/Imago images

Viele Auto- und Motorradfahrer müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Das betrifft nun viele der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Manche Jahrgänge waren schon früher dran - andere habe noch Zeit.

Wer wann tauschen muss, hängt aber nicht immer vom Geburtsjahr ab. Auch das Ausstellungsjahr des Dokuments spielt eine Rolle. Hintergrund: Bis 2033 sollen alle Scheine in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Das betrifft generell alle Fahrerlaubnisse für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Wichtig: Der Umtausch betrifft stets nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern einzig das Führerscheindokument, das diese Erlaubnis dokumentiert – ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen. Grundsätzlich bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang erhalten.

Führerschein: Der Umtausch verläuft in mehreren Wellen

Damit der Umtausch nicht chaotisch verläuft, passiert er staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber und das Ausstellungsdatum des Scheins. Vom Stufenplan ausgenommen sind Lkw- und Busführerscheine. Für diese gelten inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen.

Wird der Führerschein nicht umgetauscht, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten, auch wenn das Führerscheindokument nicht mehr gültig ist. Ein abgelaufener Schein ist im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit: In der Regel führt das zu 10 Euro Verwarngeld.

Laut dem Service-Portal der Hauptstadt können Berliner, die hier ihren Hauptwohnsitz haben, ihre alten Führerscheine schon vor Ablauf der Frist in einem Berliner Bürgeramt umtauschen. Dafür ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Der alte Führerschein muss zum Termin mitgebracht werden. Handelt es sich um einen Papierführerschein, der in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, wird außerdem noch eine Karteikartenabschrift der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde benötigt.

Wichtigste Unterscheidungspunkte: Format des Führerscheins und Alter

Papierdokumente: Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr relevant. Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Die Gruppen 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch erledigt haben.

Scheckkartenformat: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab. Auf der Webseite des ADAC finden Führerscheininhaber weitere Informationen und einen Fristenrechner.

Eine allgemeine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen - unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.


Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 nach Geburtsjahr des Trägers (grau, rosa, DDR):
  • Vor 1953: 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Frist lief ab am 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: Frist lief ab am 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: 19. Januar 2025
Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):
  • 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012: bis 18. Januar
  • 2013: 19. Januar 2033