Besitzer von Führerscheinen, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen diese bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Doch in tausenden Fällen ist dies noch nicht geschehen.
Wie der ADAC mitteilte, ist der Umtausch in den aktuellen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein verpflichtend, bezieht sich jedoch nur auf das Dokument selbst und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung.
„Auch nach Ablauf der Frist darf man weiter unbefristet fahren“, erklärte der Automobilclub. Man begehe keine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, allerdings drohe beim Fahren mit dem alten Führerschein ein Verwarngeld von zehn Euro. Zudem könne es im Ausland und beim Anmieten eines Mietwagens zu Problemen kommen.

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