Geschlechtergerechte Sprache

„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ soll gegendert werden

Fast 90 Prozent der Mitarbeitenden in Apotheken sind Frauen. Die Hälfte der Ärzteschaft ist weiblich. Wie könnte eine gerechtere Alternative für den gesetzlichen Hinweistext aussehen?

Eine Kundin wird von einer Apothekerin bedient.
Eine Kundin wird von einer Apothekerin bedient.imago/Florian Küttler

Die Ärzte- und Apothekerschaften haben die Ampel aufgefordert, den Pflichttext bei der Arzneimittelwerbung geschlechtergerecht umzuformulieren. Bislang heißt es in dem gesetzlich vorgeschriebenen Hinweistext: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.

Diese Formulierung passe nicht mehr in die Zeit, so Ärztepräsident Klaus Reinhardt gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Reinhardt betonte zudem, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft inzwischen weiblich sei. Mehr noch: Wie die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, untersteicht, seien fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten Frauen. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, sagte Overwiening. Sie spricht sich daher ebenfalls für eine Neufassung aus.

Geschlechtergerechte Alternative soll verständlich bleiben

Auch die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, sagte dem RND, der Text passe nicht mehr zu dem gesetzlich verankerten Ziel, wonach Gesetze und andere Rechtsvorschriften sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen sollten.

Wichtig sei jedoch, dass der Text auch bei einer Umformulierung weiter verständlich bleibe. Groß macht gegenüber dem Nachrichtenportal einen konkreten Vorschlag, der dieses Kriterium erfüllen soll: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach.“ Overwiening fordert eine flexiblere Handhabung. Demnach sollen Werbetreibende künftig frei entscheiden können, ob sie bei dem Hinweistext künftig jeweils von „Apotheker“ oder „Apothekerin“, von „Arzt“ oder „Ärztin“ sprechen wollen.

Der Hinweis ist durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gesetzlich vorgegeben und darf von Werbetreibenden nicht einfach nach Belieben verändert werden. Daher wenden sich die Verbände direkt an die Regierung.