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Stromausfall in Berlin: Wurde das Abgeordnetenhaus getäuscht? Neue Vorwürfe gegen Senatskanzlei

Der CDU-Mann soll über das Krisenmanagement beim Stromausfall im Berliner Südosten falsch informiert haben. Ein Bezirksamt widerspricht. Am Mittwoch muss er sich erklären.

In Erklärungsnot: CDU-Politiker Florian Hauer
In Erklärungsnot: CDU-Politiker Florian HauerIMAGO/dts Nachrichtenagentur

Es ist ein Satz in einer amtlichen Antwort an das Berliner Abgeordnetenhaus, der es in sich hat. Ein Satz, der auf den ersten Blick bürokratisch-harmlos klingt – und der sich nun als mutmaßliche Falschaussage gegenüber dem Parlament entpuppt.

Florian Hauer, Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund sowie Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten und Internationales, beantwortete am 21. Januar im Namen des Senats eine Schriftliche Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Alexander King (BSW). Es ging um den 3. Januar 2026, den ersten Tag des großen Stromausfalls im Berliner Südwesten, an dem mehr als 100.000 Menschen stundenlang ohne Strom im Kalten saßen. King wollte wissen, mit wem der Regierende Bürgermeister Kai Wegner an jenem Samstag telefoniert hatte.

Hauers Antwort auf Frage Nummer 10 lautete: „Der Regierende Bürgermeister von Berlin stand am Sonnabend, 3. Januar 2026, im Austausch mit den Mitgliedern des Senats und der Senatskanzlei, der Bezirksbürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf sowie den Krisenstäben.“

Das Bezirksamt widerspricht

Diese Darstellung hat ein Problem: Sie stimmt offenbar nicht. Wie die Berliner Morgenpost am Freitag öffentlich machte, hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf der Darstellung des Senats klar widersprochen. „Die Bezirksbürgermeisterin hatte am Samstag, den 3. Januar, keinen persönlichen Kontakt zum Regierenden Bürgermeister“, teilte eine Sprecherin des Bezirksamts dem Blatt mit. Auch Textnachrichten oder Kontakt über Messengerdienste habe es nicht gegeben. Der erste persönliche Kontakt zwischen Bezirksbürgermeisterin Maren Schellenberg (Grüne) und Wegner fand demnach erst am Folgetag statt – am Rande eines Besuchs im Cole-Sports-Center und im Krisenstab des Rathauses Zehlendorf.

Damit steht eine unmissverständliche Aussage der Senatskanzlei gegenüber dem Parlament gegen eine ebenso unmissverständliche Aussage des betroffenen Bezirksamts. Jemand sagt die Unwahrheit – und der Ort, an dem sie gesagt wurde, macht den Vorgang politisch brisant.

Parlamentarisches Fragerecht – kein Wunschkonzert

Denn Schriftliche Anfragen sind kein informelles Nachfragen zwischen Behörden. Sie sind ein verfassungsrechtlich geschütztes Instrument parlamentarischer Kontrolle. Artikel 45 der Berliner Verfassung garantiert jedem Abgeordneten das Recht, Fragen an den Senat zu richten – und der Senat ist verpflichtet, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche Angaben gegenüber dem Parlament sind keine Lappalie. Sie untergraben das Fundament der parlamentarischen Demokratie: die Kontrolle der Regierung durch die gewählten Abgeordneten.

Alexander King, der als Vorsitzender des Bündnisses Sahra Wagenknecht in Berlin die Anfrage gestellt hatte, sieht genau darin den Kern des Problems. „Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass, wenn ich mein parlamentarisches Fragerecht nutze, ich erwarten darf, vom Senat eine ehrliche Antwort zu bekommen“, sagte King der Berliner Zeitung. „Ganz oft versucht der Senat, einer Antwort auszuweichen – das ist okay. Aber glattweg etwas aufzuschreiben, das nicht stimmt, ist nicht okay.“

King hat den Fall nicht nur öffentlich gemacht, sondern auch eine Frage für die Aktuelle Viertelstunde im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten am kommenden Mittwoch eingereicht. Sie lautet: „Wie erklärt sich, dass die Senatskanzlei mir als Abgeordnetem auf die Frage nach den Telefonaten des Regierenden Bürgermeisters am 3. Januar eine nachweislich falsche Antwort gab?“

Hat Hauer gelogen – oder wurde er falsch informiert?

Die politisch entscheidende Frage ist nun: Wer trägt die Verantwortung für die falsche Angabe?

Staatssekretär Florian Hauer hat die Antwort auf die Schriftliche Anfrage im Namen des Senats unterzeichnet. Formal ist er damit verantwortlich für ihren Inhalt. Doch Hauer hat die Antworten nicht im luftleeren Raum formuliert. Die Angaben zu den Telefonaten Wegners mussten ihm aus der Senatskanzlei zugeliefert werden – von jenen Mitarbeitern, die den Tagesablauf des Regierenden Bürgermeisters dokumentieren und kennen.

Es gibt daher zwei Möglichkeiten, und beide sind politisch gravierend.

Erste Möglichkeit: Hauer wusste, dass die Angabe zum Kontakt mit der Bezirksbürgermeisterin nicht stimmte – oder nahm es zumindest billigend in Kauf. In diesem Fall hätte ein Staatssekretär das Parlament bewusst belogen. Das wäre ein Vorgang, der in der parlamentarischen Praxis als schwerwiegender Vertrauensbruch gilt und politische Konsequenzen nach sich ziehen müsste.

Zweite Möglichkeit: Hauer hat die Information gutgläubig aus der Senatskanzlei übernommen, ohne sie zu überprüfen. In diesem Fall hätte die Verwaltungsebene unterhalb des Staatssekretärs fehlerhafte oder geschönte Informationen geliefert – und Hauer hätte sie ungeprüft an das Parlament weitergegeben. Auch das wäre problematisch: Es würde bedeuten, dass die internen Kontrollmechanismen der Senatskanzlei versagt haben und dass parlamentarische Anfragen nicht mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet werden.

In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob der Vorgang Ausdruck eines systematischen Umgangs mit unbequemen Fragen ist. Denn die mutmaßlich falsche Angabe zum Telefonat mit der Bezirksbürgermeisterin ist nicht das einzige Detail in der Chronologie des 3. Januar, das sich bei näherer Prüfung als zweifelhaft erweist.

Ein Muster der Unstimmigkeiten

Der Vorgang reiht sich in eine Serie von Widersprüchen ein, die seit Wochen die Glaubwürdigkeit des Regierenden Bürgermeisters in der Stromausfall-Affäre untergraben. Wegner hatte am 4. Januar erklärt, er habe sich am Vortag „den ganzen Tag“ in seinem Arbeitszimmer „eingeschlossen“ und „koordiniert“. Wenige Tage später wurde bekannt, dass er zwischen 13 und 14 Uhr eine Stunde Tennis gespielt hatte.

Das Telefonat mit Stromnetz Berlin, das Wegner als Teil seiner Krisenkoordination dargestellt hatte, fand laut dem Unternehmen erst um 22.37 Uhr statt – also mehr als 16 Stunden nach Beginn des Stromausfalls. Die genauen Uhrzeiten seiner Telefonate mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesinnenminister sind bis heute unbekannt. Der Senat verweigert unter Verweis auf „schutzbedürftige Kommunikationsabläufe“ nähere Angaben.

Für Alexander King fügt sich das zu einem beunruhigenden Gesamtbild. „In diesem Fall kommt zu den Flunkereien noch die Missachtung des Parlaments und seines Fragerechts hinzu“, sagt der BSW-Politiker. „Das hat eine zusätzliche Dimension.“

Hauer muss sich am Mittwoch erklären

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten wird sich am Mittwoch mit dem Fall befassen müssen. Die Frage, die King dort stellt, ist präzise – und sie verlangt eine klare Antwort: Wie konnte eine nachweislich falsche Angabe in eine offizielle Antwort des Senats an das Abgeordnetenhaus gelangen?

Florian Hauer wird erklären müssen, woher die Information über den angeblichen Kontakt mit der Bezirksbürgermeisterin stammte. Er wird sagen müssen, ob er die Angabe überprüft hat. Und er wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob es sich um einen einmaligen Fehler handelt – oder ob die Senatskanzlei im Umgang mit dem parlamentarischen Fragerecht ein grundsätzliches Problem hat.

Kai Wegner selbst wiederholte in dieser Woche bei einer Pressekonferenz sechsmal den Satz: „Ich glaube wirklich, dass dazu alles gesagt ist.“ Die Fakten legen nahe, dass das Gegenteil der Fall ist. Denn in einer parlamentarischen Demokratie ist nicht alles gesagt, solange das Parlament keine ehrlichen Antworten bekommt.

Der CDU-Politiker Florian Hauer ist seit April 2023 Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten und Internationales sowie Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund in der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner; zuvor arbeitete der Jurist nach Stationen als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag als Referent in der Berliner Innenverwaltung und im Bundesinnenministerium sowie für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Auf einen Fragenkatalog der Berliner Zeitung reagierte Florian Hauer bislang nicht.