Der EU-Parlamentsabgeordnete Fabio De Masi (BSW) hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen anlässlich des heutigen Urteils im sogenannten „Pfizergate“-Fall erneut scharf kritisiert. Im Onlinedienst X bemängelte er, dass die Kommission noch immer nicht die Textnachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie herausgegeben habe, in denen mutmaßlich ein milliardenschweres Geschäft zur Beschaffung von Impfstoffen besprochen wurde. Weiter gab er sich überzeugt: „Wer sich so sträubt, hat etwas zu verbergen.“
Angesichts der Tatsache, dass ein EU-Gericht bereits zuvor die Geheimhaltung verschiedener Dokumente als rechtswidrig erklärt habe, schrieb De Masi: „Frau von der Leyen, führt sich in Brüssel zuweilen wie Ludwig XIV auf. Sie missachtet das Parlament.“
Der „Pfizergate“-Fall deutet nach De Masis Einschätzung zudem auf ein Problem hin, das auch in andere Politikbereiche hineinreiche. „Im Europawahlkampf verkündete Frau von der Leyen noch, sie wolle die Rüstungsbeschaffung zukünftig nach dem Vorbild der Impfstoffbeschaffung organisieren. Das muss als Drohung verstanden werden“, so De Masi.
Ein EU-Gericht in Luxemburg hatte am Mittwoch entschieden, dass die Kommission die Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla herausgeben müsse. Dabei ging es um ein Geschäft zwischen der EU und Impfstoffhersteller Biontech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021, in dem sich auf die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff geeinigt wurde – das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Nach Angaben der New York Times spielte der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Bourla eine zentrale Rolle bei den Vertragsverhandlungen. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.
EU-Kommission: SMS zwischen von der Leyen und Bourla nicht archiviert
Geklagt hatte eine Journalistin der New York Times, nachdem die Kommission ihr verweigert hatte, die Textnachrichten einzusehen. Die Brüsseler Behörde hatte argumentiert, die Textnachrichten seien nicht archiviert worden und deshalb nicht mehr auffindbar. Der Austausch habe „keine wichtigen Informationen“ enthalten, sagte ein Kommissionsbeamter. Nach Ansicht der Richter sei es den Klägern jedoch gelungen, die „Vermutung der Nichtexistenz und des Nichtbesitzes der angeforderten Dokumente zu widerlegen“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.
De Masi forderte die Kommission in seinem Beitrag nun auf, „endlich Demut“ zu zeigen und „alle Dokumente auf den Tisch legen“. Seiner Ansicht nach bestehe jedoch auch das Risiko, dass die Kommission behaupten könne, die SMS sei gelöscht worden und weitere Rechtsmittel einlegt. Die Kommission kann das Urteil noch anfechten und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.


