Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, hat gegen seine Ausweisung aus Deutschland Klage eingereicht. Die Verhandlung soll am 11. Juni vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfinden. Abu Walaa war im Jahr 2016 festgenommen und später zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bereits vor einem Jahr hatte er einen Eilantrag gegen seine Ausweisung eingereicht und war damit weitgehend gescheitert. Nun wird über die eigentliche Klage verhandelt.
Nach Angaben des Gerichts geht es in dem Verfahren um die Entziehung von Walaas Aufenthaltstitel sowie bestimmte Verpflichtungen, wie zum Beispiel, sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden.
„Gefahr für die öffentliche Sicherheit“: Ausweisung trotz seiner sieben Kinder rechtmäßig
Im Eilverfahren hieß es damals, dass selbst bei einer Ausweisung der eigentlichen Abschiebung in den Irak noch mehrere Hinderungsgründe entgegenstünden. Dennoch sei die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen rechtmäßig, so die Richter damals. Die von Abu Walaa ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder einer Ausweisung nicht entgegenstünden.
Nach Überzeugung der Richter im Verfahren 2016 hatte Walaa junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und für den Islamischen Staat nach Syrien und in den Irak in den Kampf geschickt. Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Ein Deutsch-Serbe, der im gleichen Verfahren acht Jahre Haft erhielt, hatte seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den späteren Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri beherbergt.


