Umwelt

Erstattung bis 200 Euro: Reparaturbonus-Programm startet Mitte September in Berlin

Um ein Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft zu setzen, bietet der Berliner Senat einen Reparaturbonus an. Einige Bedingungen für die Förderung gibt es.

Anstatt kaputte Elektrogeräte direkt auszutauschen, soll der Reparaturbonus dazu anregen, defekte Geräte reparieren zu lassen. 
Anstatt kaputte Elektrogeräte direkt auszutauschen, soll der Reparaturbonus dazu anregen, defekte Geräte reparieren zu lassen. Andia/imago

Das vom Berliner Senat geplante Förderprogramm „Reparaturbonus“ soll am 17. September anlaufen. Wie die Senatsverkehrsverwaltung am Dienstag mitteilte, sollen Berliner noch bis zum 31. Dezember Onlineanträge stellen können, um sich einen Teil der Reparaturkosten ihrer defekten Elektrogeräte erstatten zu lassen. 

Das Förderprogramm soll das von der EU beschlossene Recht auf Reparatur unterstützen, das darauf abzielt, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Gleichzeitig werde die lokale Wirtschaft gestärkt: „Wir brauchen ein neues Bewusstsein für den Umgang mit defekten Geräten. Als erste Reaktion auf so einen Defekt soll ab sofort nicht mehr im Netz gesucht werden, wo es ein passendes Ersatzgerät gerade günstig zu kaufen gibt“, erklärte Berlins Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU). Weiter hieß es: „Der erste Gedanke sollte immer der Frage gelten: Wo bekomme ich das repariert?“

Für diese Geräte gibt es den Reparaturbonus:
  • Backofen
  • Bügeleisen
  • Drucker
  • E-Book-Reader
  • Elektrische Zahnbürste
  • Fernseher
  • Fotoapparat
  • Föhn
  • Handy/Smartphone
  • Kaffeemaschine
  • Kühlschrank
  • Rasenmäher
  • Teekocher

Diese Bedingungen müssen Berliner erfüllen, um gefördert zu werden

Die Förderung können Berliner mit Hauptwohnsitz in der Hauptstadt zunächst nur bis Jahresende 2024 online beantragen. Im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH ist auch eine Liste der förderbaren Geräte hinterlegt. Die Antragsteller müssen zudem mindestens 18 Jahre alt sein, und die Reparatur muss nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen.

Die Förderung ist allerdings begrenzt. Dabei werden 50 Prozent der Kosten von qualitätssichernden Reparaturen erstattet und der Rechnungsbetrag muss bei mindestens 75 Euro liegen. Die maximale Fördermenge liegt bei 200 Euro. Für das Projekt sind laut Senat rund 1,25 Millionen Euro eingeplant.