Verbraucher

Bundesamt für Verbraucherschutz: Eiswürfel können krankmachende Keime enthalten

Ein kaltes Getränk gehört für viele zum Sommer dazu. Doch arbeiten Gastronomiebetriebe nicht hygienisch, können Eiswürfel einige krankmachende Bakterien enthalten.

Eiswürfel können krankmachende Bakterien enthalten.
Eiswürfel können krankmachende Bakterien enthalten.Shotshop/imago

Der Sommer naht, die Temperaturen steigen. Für viele gehört ein kühles Getränk oder ein Cocktail im Restaurant einfach dazu. Gastronomiebetriebe stellen es oft in Eiswürfelbereitern selbst her. Eine Untersuchung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zeigt allerdings: Werden in Gastronomiebetrieben die Hygieneregeln nicht streng eingehalten, können die selbstgemachten Eiswürfel teilweise krankmachende Keime und Bakterien enthalten.

Die Untersuchung ergab, dass in 47 von 244 Proben, die aus den Eiswürfelmaschinen entnommenen wurden, die Gesamtkeimzahl über dem Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten pro Milliliter lag. Dies sei ein Hinweis auf Hygienemängel.

Hygienestandards auch bei Eiswürfeln wichtig

Einige Proben (35 von 287) enthielten zudem coliforme, auch fäkalcoliform genannte, Bakterien. In 22 von 86 Proben seien Enterokokken nachgewiesen worden. Bestimmte Enterokokken-Stämme können bei Menschen, deren Immunsystem stark geschwächt ist, Infektionen auslösen. Laut Trinkwasserverordnung dürfen solche Keime im Trinkwasser nicht nachweisbar sein.

Die Befunde zeigten, dass selbst bei vermeintlich einfachen Vorgängen wie der Herstellung von Eiswürfeln Hygienestandards eingehalten werden müssen. Durch eine regelmäßige Reinigung der Maschinen ließen sich Kontaminationen auf ein Minimum reduzieren. 

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