Washington

Wahlverschwörung: Sonderermittler beantragt Start des Prozesses gegen Trump

 Sonderermittler Smith hat am Donnerstag den Start des Prozesses gegen Trump beantragt. Der ehemalige US-Präsident wird wegen Wahlverschwörung im Jahr 2020 angeklagt.

Donald Trump bei einer Rede für die Republikaner in Iowa 2023.
Donald Trump bei einer Rede für die Republikaner in Iowa 2023.ZUMA Wire/imago

Der Prozessstart im Verfahren wegen Wahlverschwörung gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wurde von dem Sonderermittler Jack Smith für kommenden Januar beantragt. Am Donnerstag reichte Smith das Dokument beim zuständigen Bundesgericht in Washington ein. Darin schreibt er, dass die Auswahl der Geschworenen am 11. Dezember starten solle. Am 2. Januar solle dann auch der Prozess gegen Trump beginnen. Das wäre zwei Wochen vor dem Start der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner. Bislang ist Donald Trump eindeutiger Favorit.

Die Öffentlichkeit habe ein „starkes Interesse an einem zügigen Prozess“, schreibt Smith zur Begründung. Zugleich würden mit dem vorgeschlagenen Terminkalender die Rechte des Angeklagten und seine Fähigkeit bewahrt, sich auf den Prozess vorzubereiten. Trumps Anwälte dürften einen deutlich späteren Prozessbeginn beantragen. Eine Entscheidung wird dann von Bundesrichterin Tanya Chutkan getroffen.

US-Wahl 2020: Trump wegen Wahlbetrugsvorwürfen angeklagt

Trump war in dem Fall vergangene Woche angeklagt worden. Der 77-jährige Republikaner soll laut Anklageschrift mit rechtswidrigen Mitteln versucht haben, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen. Trump hatte nach seiner Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden unter anderem falsche Wahlbetrugsvorwürfe erhoben und damit versucht, eine Bestätigung von Bidens Wahlsieg zu verhindern. Am 6. Januar 2021 stürmten schließlich radikale Trump-Anhänger das Kapitol in Washington, als dort Bidens Wahlsieg endgültig zertifiziert werden sollte.

Trump wird unter anderem Verschwörung zum Betrug an den USA und Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs zur Last gelegt. Der Rechtspopulist, der bei der Präsidentschaftswahl im November 2024 das Weiße Haus zurückerobern will, hat in allen vier Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert.

Donald Trump: „Wenn ihr mich verfolgt, werde ich euch verfolgen“

Im Vorfeld des Prozesses müssen bereits zahlreiche juristische Fragen geklärt werden. Am Freitag wird sich eine Gerichtsanhörung mit der Frage befassen, in wie weit Trump sich öffentlich zu dem laufenden Verfahren äußern darf. Sonderermittler Smith hat eine Schutzanordnung beantragt, die dem Ex-Präsidenten strikte Regeln auferlegen soll. Konkret geht es um den Umgang mit Beweismitteln, die die Staatsanwaltschaft in Vorbereitung des Prozesses der Verteidigung zur Verfügung stellen muss.

Smith schrieb in seinem Antrag, eine Anordnung sei in diesem Fall „besonders wichtig, weil der Angeklagte zuvor öffentlich Äußerungen in den sozialen Medien über Zeugen, Richter, Anwälte und andere mit den Rechtsangelegenheiten (...) in Verbindung stehende Menschen gemacht hat“. Er verwies dabei unter anderem auf ein Zitat Trumps, der auf seiner Online-Plattform Truth Social gedroht hatte: „Wenn ihr mich verfolgt, werde ich euch verfolgen.“