Corona-Verordnung

Corona-Regeln in Berlin: Wer Kundenkontakt hat, muss sich testen lassen

Auch Späti-Betreiber, Handwerker und Mitarbeiter in Behörden sind von der Regelung in der aktualisierten Corona-Verordnung betroffen.

Ab Mittwoch gilt eine zweimal wöchentliche Testpflicht für jeden, der direkten Kundenkontakt hat.
Ab Mittwoch gilt eine zweimal wöchentliche Testpflicht für jeden, der direkten Kundenkontakt hat.Imago/Kzenon

Berlin-Angestellte und Selbstständige mit Kundenkontakt müssen sich ab Mittwoch zweimal wöchentlich testen lassen. Dies geht aus einem Bericht des Tagesspiegel hervor. Demnach beschloss der Berliner Senat am Sonnabend eine Verschärfung der bereits geltenden Regelung, wonach sich Einzelhandelskaufleute und ihr Personal, Gastronomen und Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen testen lassen müssen, sofern sie direkten Kundenkontakt haben. Seit Sonntag gilt bereits eine einmalige Testpflicht. Diese wurde nun auf zweimal wöchentlich ausgedehnt. 

Dem Bericht zufolge ist die Testpflicht nach dem Paragrafen 6a der Corona-Verordnung beispielsweise auch für Spätkauf-Betreiber und Handwerker, die zu Reparaturen ins Haus kommen, vorgesehen. Die Nachweise über die Tests müssen vier Wochen aufbewahrt werden.