In Brandenburg gilt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) weiterhin die Maskenpflicht. Das Kabinett verlängerte die bereits geltende Verordnung am Dienstag um zunächst drei Wochen, womit bis einschließlich zum 11. Januar die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV besteht, wie Regierungssprecher Florian Engels mitteilte. Auch in Berlin wurde die Maskenpflicht zuletzt verlängert. In Bayern und Sachsen-Anhalt ist sie inzwischen aufgehoben worden.
Auch für Besucher von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Obdachlose ist in Brandenburg weiterhin eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen vorgeschrieben. Laut bundesweitem Infektionsschutzgesetz muss zudem bis April im öffentlichen Fernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen eine Maske getragen werden.
Krankenhäuser: Zahl der Corona-Patienten steigt
„Die Corona-Zahlen steigen seit drei Wochen wieder spürbar an. Die Infektionslage ist angespannt, die Situation in vielen Krankenhäusern äußerst schwierig“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zu der Entscheidung des Kabinetts. „Die Betreuung und Isolation der Corona-Patienten ist sehr arbeitsintensiv. Gleichzeitig gibt es im medizinischen Bereich erhebliche Personalausfälle durch Erkrankungen.“ Deshalb seien die Schutzmaßnahmen weiter notwendig.


