Der Berliner Landesverband der CDU durfte umstrittene Spenden in Höhe von 800.000 annehmen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und lehnte damit eine Klage der Partei DIE PARTEI ab. DIE PARTEI hatte der CDU vorgeworfen, rechtswidrige Spenden angenommen zu haben und forderte, dass die Partei dafür sanktioniert werde.
Konkret handelt es sich um Spenden des Immobilienunternehmers Christoph Gröner. Im Jahr 2020 soll er der Partei die 800.000 Euro übertragen haben. Anschließend war er mit öffentlichen Äußerungen aufgefallen, in denen er von Bedingungen beziehungsweise Forderungen im Zusammenhang mit dem Geld gesprochen hatte. Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass Gröner seine Zahlung nicht mit Forderungen an die Partei verknüpft habe und die CDU nicht gegen das Parteiengesetz verstoßen habe. Noch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig.
Gröner räumt ein, über Spendenbedingungen gelogen zu haben
„Herr Gröner habe vielmehr nachvollziehbar dargelegt, dass seine Spendenmotivation darin bestanden habe, die bürgerliche Mitte und den Wahlkampf der CDU zu stärken“, teilte das Gericht mit. Zudem soll Gröner glaubhaft eingeräumt haben, bei seinen kritisierten Äußerungen zu den mutmaßlichen Forderungen gelogen zu haben. „Das war ein schrecklicher Fehler“, sagte Gröner vor Gericht. Er sei ein impulsiver Mensch und sei sich damals der Tragweite seiner Aussage für die Partei nicht bewusst gewesen
„Bei dieser Sachlage sah die Kammer keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Spendenannahme“, hieß es weiter. Die Bundestagsverwaltung hatte bereits im Sommer 2023 ein Verfahren nach der Anhörung der CDU eingestellt. Dabei wurde Gröner selbst nicht befragt. (mit dpa)


