Das Kabinett hat am Mittwoch einen neuen Entwurf für eine Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Die Bundespolizei soll deutlich mehr Befugnisse und Durchgriffsrechte im Bereich der Gefahrenabwehr, der Ortung von Handys und der Sicherung von Fluggastdaten, aber auch beim Thema Abschiebungen bekommen.
Mit dem Gesetz soll festgelegt werden, dass die Bundespolizei sich in ihren Zuständigkeitsbereichen an Flughäfen oder bei der Bahn auch um die Abwehr von Drohnen kümmern soll. Im rund 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz kommt das Thema Drohnen bisher nicht explizit vor.
Debatte entflammte nach Drohnensichtungen über Flughäfen
Bei der Abwehr von Drohnen ist gesetzlich die Bundespolizei zuständig. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warnte zuletzt aufgrund mehrerer Vorfälle unter anderem am Münchener Flughafen vor der gestiegenen Gefahr durch Drohnen. Deren Abwehr erfordere „eine grundsätzliche Erweiterung der technischen und taktischen Befähigung der Bundespolizei“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der AFP aus Regierungskreisen vorlag. Bisher sei die Bundeswehr „auf die Abwehr von bodengebundenen Gefahren ausgerichtet“, durch die Drohnenabwehr entstehe nun „im unteren Bereich des unteren Luftraums ein neuer Einsatzraum“.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder forderte nach den Drohnensichtungen, die den Flugverkehr in München für mehrere Stunden lahmlegten, die Drohnen abzuschießen. Daraufhin entflammte eine Debatte über Zuständigkeiten der Bundeswehr und der Bundespolizei.


