Innenpolitik

Bund verbietet Islamistengruppe „Muslim Interaktiv“: Razzien in drei Bundesländern

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die islamistische Vereinigung „Muslim Interaktiv“ verboten. Zeitgleich liefen Durchsuchungen in mehreren Bundesländern.

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, äußert sich im Bundesinnenministerium zu den   Kabinettsbeschlüssen.
Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, äußert sich im Bundesinnenministerium zu den Kabinettsbeschlüssen.Bernd von Jutrczenka

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die islamistische Organisation „Muslim Interaktiv“ verboten. Wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte, wurden zugleich vereinsrechtliche Ermittlungen gegen die Gruppierungen „Generation Islam“ und „Realität Islam“ eingeleitet. Ziel sei es, Strukturen zu zerschlagen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Am frühen Mittwochmorgen durchsuchten Polizeikräfte im Zusammenhang mit dem Verbot Objekte in Hamburg, Berlin und Hessen. Dabei wurden nach Angaben des Innenministeriums zahlreiche Beweismittel sichergestellt.

Dobrindt begründete das Verbot mit der klaren Ablehnung demokratischer Werte durch die Vereinigung. „Wer auf unseren Straßen aggressiv das Kalifat fordert, in unerträglicher Weise gegen den Staat Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte“, erklärte der Minister. Die Organisation lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab, bestreite das Existenzrecht Israels und verstoße damit gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der Verein werde aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt.

Ermittlungen gegen weitere Gruppen

Auch gegen die Vereine „Generation Islam“ und „Realität Islam“ wurden Ermittlungen eingeleitet. Nach Angaben des Ministeriums stehen sie im Verdacht, dieselben verfassungsfeindlichen Ziele zu verfolgen oder Teil von „Muslim Interaktiv“ zu sein. Ziel der Maßnahmen sei es, Erkenntnisse über die inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Strukturen der Gruppierungen zu gewinnen. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz weisen alle drei Vereinigungen eine ideologische Nähe zur islamistischen Organisation „Hizb ut-Tahrir“ auf, die in Deutschland seit 2003 verboten ist.

Die Gruppen richten sich nach Einschätzung des Verfassungsschutzes vor allem an junge deutschsprachige Muslime. Sie propagieren eine an archaischen religiösen Vorstellungen orientierte Lebensweise, warnen vor einer angeblich erzwungenen Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft und stellen Muslime pauschal als benachteiligt dar. Besonders „Muslim Interaktiv“ gelinge es mit modernen Medienauftritten, Jugendliche zu erreichen. Die Gruppierung konnte im vergangenen Jahr bei pro-palästinensischen Demonstrationen teils über 1.000 Teilnehmer mobilisieren. Zwar zählen die Organisationen nicht zum dschihadistischen Spektrum, dennoch sieht der Verfassungsschutz in ihrer Ideologie eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.