Winter

Bis zu 10.000 Euro Strafe: Darum ist Streusalz auf Gehwegen verboten

Tausalz scheint die einfachste Lösung zu sein, um Schnee und Eis zu bekämpfen. Dabei ist es für die private Nutzung verboten. Warum das so ist und welche Alternativen es gibt, erklärt der Bund Berlin.

Hausbesitzerinnen und -besitzern drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro Strafe wenn sie Schnee und Eis mit Tausalz bekämpfen.
Hausbesitzerinnen und -besitzern drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro Strafe wenn sie Schnee und Eis mit Tausalz bekämpfen.Funke Foto Services/imago

Zum Beginn der Woche werden in Berlin mehrere Zentimeter Schnee erwartet. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) warnt in dem Zusammenhang vor Taumitteln wie Streusalz, die für die private Nutzung verboten sind. Auf Tausalze sollte verzichtet werden, da die scharfen Mittel Bäume und anderen Pflanzen erheblich schaden. „Streusalz ist ein Baumkiller“, teilte der BUND Berlin am Montag mit. „Tausalz greift Bäume an den Wurzeln an, die dadurch nicht mehr genügend Wasser und Nährstoffe aufnehmen können“. Durch Nährstoff- und Wassermangel sind die Bäume wiederum anfällig für Infektionen und Pilze und Bakterien.

Wenn das Salz in den Boden gelangt, wird es von Bäumen aufgenommen und zerstört im darauffolgenden Frühjahr die Blätter. Im Sommer ist das dann an den bräunlich verfärbten und abgestorbenen Blatträndern zu erkennen. Wenn die Salzbelastung besonders stark ist, könne das auch zum Blattabwurf und Tod des Baumes führen. „Tausalz ist ein schleichendes Gift, das sich über Jahre im Boden anreichert“, erklärte Christian Hönig, Referent für Baumschutz beim BUND Berlin.

Die Dürren der vergangenen Jahre habe die Berliner Stadtbäume bereits stark geschädigt. „Selbst geringe Salzmengen könnten ihnen nun den Rest geben“, so Hönig. „Salzschäden und Schäden durch Trockenheit sind sich sehr ähnlich und können Hand in Hand einen tödlichen Kreislauf bilden.“ Besonders empfindlich reagieren dem BUND Berlin zufolge Linden, Ahorn und Rosskastanien, die die Mehrheit der Bäume auf den Berliner Straßen bilden.

Streusalz schadet nicht nur Natur: Auch Haustiere gefährdet

Doch nicht nur wegen der Straßenbäume sollte Streusalz vermieden werden: Das Salz auf dem Gehweg schadet auch Haustieren. Die Pfoten der Tiere werden damit verätzt und entzünden sich. Darüber hinaus bestehe noch die Gefahr, dass das Salz über den Boden und undichte Abwasserrohre ins Grundwasser und in die Fließgewässer gelangen könnte. Auch Autokarosserien und Gemäuer werden dem BUND Berlin zufolge durch das Streusalz angegriffen.

„Nur die BSR darf an bestimmten neuralgischen Punkten Salz streuen, zum Beispiel an Kreuzungen“, teilte der BUND Berlin weiter mit. Das Berliner Naturschutzgesetz verbiete es, Schnee und Eis mit Tausalz zu bekämpfen. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Salzverbot: BUND Berlin sieht Verwaltung und Handel in der Verantwortung

Da die Bezirke das Salzverbot nur sehr oberflächlich überwachen, fordert der Bund die Berliner Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene dazu auf, „das Streusalzverbot und seine Hintergründe noch deutlicher zu kommunizieren und Verstöße konsequent zu ahnden.“ Gleichzeitig sei auch der Handel in der Pflicht: „Streumittel, deren Einsatz Privatleuten verboten ist, müssen aus den Regalen verschwinden“, so der BUND Berlin.

Statt der schädlichen Taumittel könnten Sand, Holzwolle oder Kies genutzt werden, um eine Rutschgefahr zu verringern. Schnee und Eis können dem Bund zufolge auch mit einem Besen, Schaufel oder Hacke beseitigt werden. Außerdem könne Streugut verwendet werden, das mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gekennzeichnet ist. Eine Liste mit umweltfreundlichen Streumitteln findet sich auf der Webseite des Blauen Engels.

Siegel des Umweltzeichens „Blauer Engel“
Siegel des Umweltzeichens „Blauer Engel“APress/imago