Der Bremer Wahlbereichsausschuss hat zwei von der AfD eingereichte konkurrierende Wahllisten zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zurückgewiesen. Das ergab die entscheidende Abstimmung des Ausschusses am Freitag in der Hansestadt. Damit ist die AfD im Wahlbereich Bremen nicht wählbar, Beschwerden beim Landeswahlausschuss sind aber noch möglich.
Die Einreichung von zwei Listen für eine Partei ist laut Wahlgesetz verboten. Wie Wahlbereichsausschussleiterin Carola Janssen während der Sitzung ausführte, übersteige es die Prüfkompetenz des Gremiums zu klären, welche der von unterschiedlichen Vorständen eingereichten Listen von den letztlich vertretungsbefugten Parteimitgliedern vorgelegt worden sei. Dies wäre außerdem ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Parteienautonomie.



