In Asien sind sie weit verbreitet, in Deutschland so gut wie verboten. Weil sie als brandgefährlich gelten, hat das Bundeskabinett am Mittwoch ein Verkaufsverbot für sogenannte Himmelslaternen beschlossen. „Das Problem war bisher, dass Himmelslaternen legal gekauft, aber nicht verwendet werden dürfen“, erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums in Berlin.
Das Kabinett stimmte am Mittwoch in Berlin einer entsprechenden Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz zu, wie ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte. Diese hatte die Verordnung, welche „das Inverkehrbringen“ von Himmelslaternen verbietet, erstellt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Rechtslage ist dann nicht mehr widersprüchlich.
Himmelslaternen verursachen Brand in Krefelder Zoo – 5o Tiere sterben
Mit dem Verbot reagiert die Bundesregierung auf einen verheerenden Zoobrand Krefeld, der in der Silvesternacht 2019/20 durch die Papierlaternen ausgelöst worden war. Eine Mutter und ihre beiden erwachsenen Töchter hatten damals eine Himmelslaterne in der Nähe des Zoos steigen lassen. Bei der Brandkatastrophe starben 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen. Die drei beschuldigten Frauen hatten daraufhin 202 Strafbefehle wegen fahrlässiger Brandstiftung über jeweils 180 Tagessätze erhalten.
Die meist aus China stammenden Himmels- oder Wunschlaternen bestehen aus dünnem Seidenpapier und einer Kerze oder einem Behälter mit Brennpaste in der Mitte. Die Lampions sind circa 40 bis 60 Zentimeter groß. Sie funktionieren wie Miniatur-Heißluftballons. In der Mitte ist eine brennbare Flüssigkeit oder mit Wachs getränkter Baumwollstoff, der angezündet wird. Der Auftrieb der heißen Luft lässt die Laterne in den Himmel steigen. Die Himmelslaternen können eine Flughöhe von bis zu 400 Metern erreichen. Sobald das Brennmittel erloschen ist, sinkt auch die Himmelslaterne zu Boden.

