Die Brandenburger Landesregierung will die Weichen für den Umgang mit Corona im Herbst und Winter stellen. Das Kabinett berät am Dienstag (13 Uhr) in Potsdam über eine neue Verordnung, mit der im Bedarfsfall schärfere Maßnahmen möglich wären. Noch bis Ende September gilt die Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Alten- und Pflegeheimen. Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich müssen sich auf das Coronavirus testen lassen, falls sie nicht vollständig geimpft beziehungsweise nachweislich genesen sind.
Brandenburg will zunächst bei dem Basisschutz bleiben, hält sich aber schärfere Regeln je nach Lage offen. Die Länder können mit dem neuen rechtlichen Rahmen des Bundes ab 1. Oktober weitere Auflagen verhängen, darunter zum Beispiel eine Maskenpflicht in Geschäften oder Gaststätten.


