Weihnachten

Brandenburg gibt grünes Licht: Lichterfahrten von Feuerwehr und Landwirten wieder erlaubt

Nach rechtlichen Bedenken gibt Brandenburg wieder grünes Licht für Advents-Lichterfahrten. Feuerwehrverband und Landwirte feiern die Einigung.

Viele Traktoren werden wieder mit unzähligen Lichterketten geschmückt sein.
Viele Traktoren werden wieder mit unzähligen Lichterketten geschmückt sein.Christin Klose/dpa

In Brandenburg dürfen geschmückte Feuerwehrautos und Traktoren in diesem Advent wieder zu Lichterfahrten starten. Das Innen- und das Verkehrsministerium haben die beliebten Fahrzeug-Korsos nun offiziell als Brauchtum anerkannt und damit den Weg frei gemacht, wie beide Ressorts am Freitag mitteilten. Zuvor hatte es Bedenken wegen zusätzlicher Beleuchtung an Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr gegeben.

Die Entscheidung sorgt bei den Organisatoren für Erleichterung. Der Landesfeuerwehrverband reagierte auf Facebook mit den Worten: „Guter Ansatz – Danke dafür – Lichterfahrten 2025, auf geht’s…“. Bürgerinnen und Bürger hatten sich mit Petitionen und Unterschriften für den Erhalt der Veranstaltungen eingesetzt, nachdem etwa die traditionelle Lichterfahrt der Feuerwehr in Königs Wusterhausen infrage stand.

Vorgaben für geschmückte Fahrzeuge

Mehrere Lichterfahrten sind nun bereits geplant: Landwirte aus der Uckermark wollen am 29. November mit illuminierten Traktoren nach Prenzlau fahren, in Strausberg ist eine Fahrt mit weihnachtlich geschmückten Treckern am 6. Dezember vorgesehen. Am vierten Adventswochenende rückt zudem die Freiwillige Feuerwehr Strausberg mit leuchtenden Fahrzeugen aus.

Ganz ohne Regeln geht es jedoch nicht. Die zusätzliche Beleuchtung darf nicht dauerhaft leuchten oder blinken. Für An- und Abfahrten müssen die Lichtanlagen abgeschaltet sein, solange keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen. Je nach Umfang der Veranstaltung können die Fahrten als Versammlung, Brauchtum oder erlaubnispflichtige Veranstaltung nach Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung gelten. In diesen Fällen entscheiden die Behörden darüber, ob Begleitung und Absicherung notwendig sind.