Arbeitszeit

Brandenburg ermöglicht personallose Supermärkte rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen

Landesregierung ändert Ladenöffnungsgesetz für vollautomatisierte Smart Stores auf dem Land. So soll die Versorgungslage auf dem Land verbessert werden.

Brandenburger Kabinett will mehr automatisierte Supermärkte ermöglichen.
Brandenburger Kabinett will mehr automatisierte Supermärkte ermöglichen.Marcus Brandt/dpa

Die brandenburgische Landesregierung aus SPD und CDU hat eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes auf den Weg gebracht, die vollautomatisierte Supermärkte ohne Personal künftig an sieben Tagen pro Woche und bis zu 24 Stunden am Tag öffnen lässt. Der Landtag muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Sozialminister René Wilke (SPD) begründete den Kabinettsbeschluss mit der Versorgungslage im ländlichen Raum: „Gerade im ländlichen Raum ist es wichtig, dass Menschen Waren des täglichen Bedarfs auch zukünftig wohnortnah einkaufen können." Dort, wo herkömmliche Supermärkte wirtschaftlich unter Druck gerieten, könnten sogenannte Smart Stores einen Beitrag zur Nahversorgung leisten und gleichwertige Lebensverhältnisse in Brandenburg sichern.

Strenge Auflagen sollen Sonntagsruhe wahren

Die Staatskanzlei stellte klar, dass die erweiterten Öffnungszeiten ausschließlich für „vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Verkaufspersonal" gelten sollen. Damit will die Regierung den Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen gewährleisten – denn wo kein Personal arbeitet, werde auch niemand zur Sonntagsarbeit verpflichtet, so die Argumentation. Zudem dürfen die betreffenden Läden eine Fläche von 250 Quadratmetern nicht überschreiten. Die Kommunen sollen ein Mitspracherecht erhalten, um sicherzustellen, dass die Smart Stores „einen tatsächlichen Mehrwert für die Versorgung bieten".

Bislang dürfen Verkaufsstellen in Brandenburg von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen sind lediglich sechs Tage pro Jahr aus besonderem Anlass für Ladenöffnungen freigegeben. Andere Bundesländer haben bereits entsprechende Regelungen für personallose Geschäfte geschaffen.

Der Landtag hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr mit den Stimmen der damaligen SPD/BSW-Koalition und der CDU-Opposition aufgefordert, bis Ende März dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ob das Parlament den Kabinettsbeschluss nun ohne Änderungen übernimmt, bleibt abzuwarten.