Potsdam-Wer sich in Brandenburg nicht an die Corona-Regeln hält, muss bis zu 25.000 Euro Bußgeld zahlen. Wenn ein Theater, ein Museum, ein Kino, ein Schwimmbad oder eine Disco trotz Schließung öffnet, drohen dem Betreiber 10.000 bis 25.000 Euro Geldbuße, wie aus der aktuellen Verordnung des Landes hervorgeht.
Seit Freitag gilt eine aktualisierte Corona-Verordnung in Brandenburg. Die Landesregierung stellte darin klar, dass die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr auch für private Feiern und andere Treffen von Familien, Freunden oder Bekannten gelte. An Heiligabend und Silvester sind die entsprechenden zeitlichen Vorgaben gelockert.

