Potsdam-Glühwein und gebrannte Mandeln: Wer in Brandenburg Lust auf Weihnachtsmärkte hat, muss sich in diesem Jahr auf einige coronabedingte Einschränkungen einstellen. Grundsätzlich gelte die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete), teilte das Gesundheitsministerium in Potsdam am Dienstag mit. Außerdem müssten alle Besucherinnen und Besucher den Mindestabstand einhalten.
Eine generelle Maskenpflicht im Freien werde es nicht geben, in Innenräumen wie zum Beispiel Glühweinhütten sehe das aber wieder anders aus. Bis man an seinem festen Platz sitze, müsse eine Maske getragen werden. Veranstalter von Weihnachtsmärkten könnten sich individuell auch für die sogenannte 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren) entscheiden. Dann entfallen laut Ministerium Schutzmaßnahmen wie Abstand und Maske.
Veranstalter müssen kontrollierten Zugang sicherstellen



