Die Berliner Polizei hat genauere Informationen zu den Böllerverbotszonen zum Jahreswechsel bekanntgegeben. Wie auch in den vergangenen Jahren gibt es erneut Bereiche, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik sowie das Mitführen von Waffen und Messern untersagt sein wird.
Vom Waffen- und Messerverbot sind alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie jegliche Messer, Küchen- und Gebrauchsmesser inbegriffen, betroffen. Ausnahmen von diesem Verbot, zum Beispiel aus gewerblichen Gründen, sind in der Allgemeinverfügung vom 23. Dezember, die am Dienstag im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wurde, nachlesbar.
- Alexanderplatz in Mitte
- Steinmetzkiez in Schöneberg
- Auf einem Teil der Sonnenallee und angrenzender Nebenstraßen in Neukölln
- Auf der Admiralbrücke und angrenzender Straßen in Kreuzberg
- Waffen- und Messerverbotszone rund um den zentralen Silvesterveranstaltungsbereich am Brandenburger Tor, der Straße des 17. Juni und der angrenzenden Versammlung am Großen Stern. Die Verbotszone schließt den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und das Parlaments- und Regierungsviertel ein.
- Im Veranstaltungsbereich am Brandenburger Tor ist vom Veranstalter das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art untersagt.
Das Waffen- und Messerverbot im Ortsteil Tiergarten sowie die Böllerverbotszonen gelten von Mittwoch, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 6 Uhr.


