Polizei

Silvester in Berlin: Das sind die Böllerverbotszonen zum Jahreswechsel

Erneut wird das Abbrennen von Pyrotechnik in einigen Bereichen in Berlin verboten. Einige Bezirke gehen sogar noch weiter. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Auch in diesem Jahr gibt es in Berlin wieder Böllerverbotszonen.
Auch in diesem Jahr gibt es in Berlin wieder Böllerverbotszonen.Sebastian Gollnow/dpa

Die Berliner Polizei hat genauere Informationen zu den Böllerverbotszonen zum Jahreswechsel bekanntgegeben. Wie auch in den vergangenen Jahren gibt es erneut Bereiche, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik sowie das Mitführen von Waffen und Messern untersagt sein wird.

Vom Waffen- und Messerverbot sind alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie jegliche Messer, Küchen- und Gebrauchsmesser inbegriffen, betroffen. Ausnahmen von diesem Verbot, zum Beispiel aus gewerblichen Gründen, sind in der Allgemeinverfügung vom 23. Dezember, die am Dienstag im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wurde, nachlesbar.

Jahreswechsel in Berlin: Das sind die Böllerverbotszonen zu Silvester
  • Alexanderplatz in Mitte
  • Steinmetzkiez in Schöneberg
  • Auf einem Teil der Sonnenallee und angrenzender Nebenstraßen in Neukölln
  • Auf der Admiralbrücke und angrenzender Straßen in Kreuzberg
  • Waffen- und Messerverbotszone rund um den zentralen Silvesterveranstaltungsbereich am Brandenburger Tor, der Straße des 17. Juni und der angrenzenden Versammlung am Großen Stern. Die Verbotszone schließt den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und das Parlaments- und Regierungsviertel ein.
  • Im Veranstaltungsbereich am Brandenburger Tor ist vom Veranstalter das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art untersagt.

Das Waffen- und Messerverbot im Ortsteil Tiergarten sowie die Böllerverbotszonen gelten von Mittwoch, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 6 Uhr.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat bereits Anfang des Monats härtere Maßnahmen angekündigt. Bis auf einen Zeitraum von 13 Stunden rund um Neujahr ist das Zünden von Feuerwerk im gesamten Bezirk verboten, heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirksamts. Erlaubt ist das Abbrennen nur zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr und dem 1. Januar bis 7 Uhr morgens. Wer gegen die Regelung verstößt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Ähnliche Anordnungen wie in Friedrichshain-Kreuzberg hatte es in der vergangenen Woche etwa auch in den Bezirken Pankow, Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf gegeben. Auch hier ist das Abfeuern von „Knallkörper der Kategorie F2“ bis auf das 13-stündige Zeitfenster an Neujahr untersagt.