Das Berliner Landgericht verurteilte den Arzt wegen Totschlags.Jörg Carstensen/dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Totschlags im Fall einer Sterbehilfe bestätigt. Das Gericht verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom April 2024.
Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.