Verkehrspolitik

Senat stoppt Vergabe für neue Taxi-Lizenzen für ein Jahr: Das ist der Grund

Ein Jahr lang sollen keine neuen Lizenzen für das Taxi-Gewerbe vergeben werden. Auch Erweiterungsanträge werden gestoppt. So argumentiert die Senatsverwaltung.

In Berlin sollen ab sofort für ein Jahr keine Taxi-Lizenzen mehr vergeben werden.
In Berlin sollen ab sofort für ein Jahr keine Taxi-Lizenzen mehr vergeben werden.Kira Hofmann/dpa

Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat angekündigt, die Neuausstellung für Taxilizenzen für ein Jahr auszusetzen. Wie aus einer Pressemitteilung von Montag hervorgeht, werden ab sofort und für ein Jahr begrenzt „keine neuen Genehmigungen für den Taxenverkehr mehr erteilt“. 

Dies gelte auch für Erweiterungsanträge bestehender Unternehmen. Neuantragsteller könnten sich für diesen Zeitraum auf eine Warteliste setzen lassen. Bereits genehmigte Unternehmen erhalten weiterhin die Möglichkeit, ihren Betrieb im bisherigen Umfang fortzuführen.

Senat: Taxi-Gewerbe kann oft nicht kostendeckend arbeiten

Als Begründung nannte die Senatsverwaltung, dass so „die langfristige Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes“ gesichert werde. Taxen seien „eine wichtige Säule“ des öffentlichen Verkehrsangebotes. Ein Großteil des Gewerbes könne derzeit nicht kostendeckend arbeiten.

Zwar sei im Juni 2024 die Möglichkeit zur Vereinbarung von Festpreisen eingeführt worden, dies habe jedoch keine nachhaltige Trendumkehr bewirkt. „Die Nachfrage ist seit Jahren rückläufig und hat sich auch seit Einführung der Festpreisoption nicht signifikant erhöht“, so die Senatsverwaltung.

Die Anzahl der Taxen auf den Straßen sei jedoch zuletzt stark gestiegen. Von 5400 Taxen im Dezember 2024 auf über 6600 Taxen Ende Januar 2026. Damit übersteige das Angebot die tatsächliche Nachfrage inzwischen erheblich. Häufig sei ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich.

Senat: Wirtschaftliche Schieflage bei vielen Taxi-Unternehmen

Neben dieser wirtschaftliche Schieflage bestehe die begründete Gefahr, dass ein Teil der nicht mehr ohne weiteres kostendeckend arbeitenden Unternehmen durch systematische Verstöße gegen geltendes Recht versuchen, ihre Wettbewerbssituation gegenüber den rechtmäßig arbeitenden Mitbewerbern zu verbessern, was für diese zu zusätzlichem Konkurrenzdruck führt. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der rechtstreu wirtschaftenden Unternehmen und gefährde die Stabilität des gesamten Gewerbes.

Rechtsgrundlage für den einjährigen Beobachtungszeitraum ist Paragraf 13 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes. Danach kann eine Genehmigung im Taxenverkehr versagt werden, „wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird“.