Krisenmanagement

Wegner und Hauer unter Druck: Widersprüche beim Berliner Stromausfall

Berliner Senat soll Parlament getäuscht haben. Bezirksamt widerspricht Staatssekretär Hauers Angaben. Die Berliner Zeitung hat nachgefragt.

Sucht noch die Wahrheit über Wegner: CDU-Politiker Florian Hauer
Sucht noch die Wahrheit über Wegner: CDU-Politiker Florian HauerIMAGO/dts Nachrichtenagentur

Im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) beim Stromausfall ab dem 3. Januar sind schwerwiegende Unstimmigkeiten in einer offiziellen Senatsantwort an das Abgeordnetenhaus aufgetaucht.

Nach Recherchen der Berliner Morgenpost widerspricht das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf einer zentralen Angabe der Senatskanzlei: Entgegen der schriftlichen Darstellung von Staatssekretär Florian Hauer habe es am ersten Tag des Stromausfalls keinen Kontakt zwischen Bezirksbürgermeisterin Maren Schellenberg (Grüne) und dem Regierenden Bürgermeister gegeben – weder telefonisch noch per Messenger.

Besonders brisant: Hauer hatte in seiner Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des fraktionslosen BSW-Abgeordneten Alexander King (Drucksache 19/24 737) am 21. Januar geschrieben, Wegner habe am 3. Januar unter anderem „im Austausch mit der Bezirksbürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf“ gestanden.

Die Berliner Zeitung hat Staatssekretär Hauer mit den Widersprüchen konfrontiert und ihm einen Fragenkatalog übermittelt. Die Frist zur Stellungnahme läuft am Montag um 10 Uhr ab. Der BSW-Abgeordnete King hat den Vorgang als Verstoß gegen das parlamentarische Fragerecht kritisiert und eine Frage für die Aktuelle Viertelstunde im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten am Mittwoch eingereicht.

Die Redaktion dokumentiert den übermittelten Fragenkatalog im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Hauer,

im Zusammenhang mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander King (Drucksache 19/24 737) ergeben sich nach aktuellen Medienrecherchen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt Ihrer Angaben.

Konkret heißt es in Ihrer Antwort auf Frage 10, der Regierende Bürgermeister habe am 3. Januar 2026 unter anderem „im Austausch mit der Bezirksbürgermeisterin von Steglitz-Zehlendorf“ gestanden. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf widerspricht dieser Darstellung jedoch ausdrücklich und erklärt, dass es an diesem Tag weder telefonischen noch sonstigen Kontakt zwischen der Bezirksbürgermeisterin und dem Regierenden Bürgermeister gegeben habe.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

·       Wie erklären Sie die Diskrepanz zwischen Ihrer Antwort an das Abgeordnetenhaus und den Angaben des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf?

·       Auf welcher konkreten Tatsachengrundlage beruhte Ihre Antwort auf Frage 10 der genannten Schriftlichen Anfrage?

·       Handelt es sich aus Ihrer Sicht um eine fehlerhafte Zuarbeit innerhalb der Senatsverwaltung oder um eine eigenständige Fehlinformation durch Sie?

·       Können Sie ausschließen, dass dem Abgeordnetenhaus hier wissentlich eine unzutreffende Information übermittelt wurde?

·       Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Umstand, dass das Parlament auf eine nachweislich falsche Angabe hin informiert wurde?

·       Werden Sie die betreffende Antwort gegenüber dem Abgeordnetenhaus korrigieren? Wenn ja, wann?

Die Berliner Zeitung wird am Montag ausführlich über den Fall berichten.