Am Freitag, 1. April 2022 läuft die Infektionsschutzverordnung aus und wird durch die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung ersetzt. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Besuch der Berliner Hallenbäder ändern sich trotzdem nicht. Das teilen die Berliner Bäderbetriebe mit. Ein Sprecher: „Um die Kundinnen und Kunden sowie auch die Beschäftigten der Berliner Bäder-Betriebe trotz der Lockerungen so gut wie möglich zu schützen, gilt es weiterhin, die Abstandsregel von 1,5 m einzuhalten“.
Zudem werden sowohl verbindlich festgelegte Zeitfenster als auch Besucherkontingente in den Hallenbädern beibehalten. Der Sprecher weiter: „Der Ticketverkauf erfolgt auch künftig hauptsächlich über den Online-Ticketshop, um so Schlangenbildungen am Einlass zu vermeiden.“ Zwar besteht auch in den Berliner Hallenbädern ab 1. April 2022 keine verbindliche Maskenpflicht mehr. Die -G-Regel für den Einlass in ein Bad fällt ebenfalls weg. Dennoch appellieren die Berliner Bäder-Betriebe „an alle Badegäste, eigenverantwortlich zu handeln und dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen“.

