Tarifstreit

Berlin: Landesarbeitsgericht verbietet unbefristeten Kita-Streik

Das Berliner Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Die Beschäftigten der kommunalen Kitas dürfen nicht streiken.

Der Tarifstreit zwischen den Beschäftigten der kommunalen Kitas in Berlin und dem Senat schwelt schon lange.
Der Tarifstreit zwischen den Beschäftigten der kommunalen Kitas in Berlin und dem Senat schwelt schon lange.Patrick Pleul/dpa

Die Beschäftigten der kommunalen Kitas in Berlin dürfen nicht unbefristet streiken. Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung der Gewerkschaft Verdi gegen ein Verbot des unbefristeten Streiks nicht stattgegeben. Ursprünglich war geplant gewesen, dass die kommunalen Kitas, die etwa ein Zehntel der Einrichtungen in Berlin ausmachen, ab Ende September unbefristet bestreikt werden. Dies hatte jedoch das Arbeitsgericht verboten, die höhere Instanz gab ihm nun recht. 

Aus Sicht des Gerichts wäre ein unbefristeter Streik ein Verstoß gegen die geltende sogenannte Friedenspflicht, wie die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein zur Begründung sagte. Zudem bestehe die Gefahr, dass Berlin im Falle eines Alleingangs aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgeschlossen wird. Diese führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen.

Verbot von unbefristetem Streik: Verdi kündigt Prüfung an

Die Gewerkschaft nannte das Urteil eine „Fehlentscheidung“ und kündigte eine „intensive Prüfung“ an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behalte sich Verdi vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.

Allerdings habe dies keine Auswirkung mehr auf die laufende Tarifauseinandersetzung. Trotzdem wolle die Gewerkschaft weitermachen. „Der Senat muss wissen, dass mit diesem Urteil die Kita-Krise nicht verschwunden ist“, so die Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg, Andrea Kühnemann.

Die Beschäftigten fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten. Der Senat lehnte dies bisher ab und verwies auf die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Der Senat könne keinen Sonderweg gehen.