Die Berliner Bäder-Betriebe werden zukünftig ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden. Wie die Senatsverwaltung für Justiz mitteilte, dürfen Berlinerinnen zukünftig oben ohne baden. Zuvor beschwerte sich eine Frau bei der Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, dass sie nicht wie Männer oberkörperfrei baden durfte.
Die Haus- und Badeordnung der Bäder-Betriebe hat eigentlich keine geschlechtsspezifischen Festlegungen. Sie schreibt lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung“ vor. Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde soll das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen, beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust, künftig möglich sein.
Berlin-Kaulsdorf: Polizeieinsatz nach Schwimmen oben ohne
Die Leiterin der Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, Doris Liebscher, begrüßt diese Entscheidung. „Die Ombudsstelle begrüßt die Entscheidung der Bäderbetriebe sehr, weil sie gleiches Recht für alle Berliner:innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär herstellt und weil auch sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben schafft.“
Erst im Dezember gab es in Berlin-Kaulsdorf einen Polizeieinsatz, da eine Frau oben ohne schwamm. Ihr wurde ein Hausverbot erteilt. Lotte Mies, die betroffene Frau, habe sich mehrmals bei der Schwimmhalle erkundigt, ob ein Schwimmen oben ohne okay sei, wie sie dem Tagesspiegel sagte.


