Berliner Verbraucherzentrale

Berlin: Verbraucherschützer warnen vor Haustürgeschäften mit Tablets

Gerade versuchen besonders viele Vertreter in Berlin, Geschäfte an der Haustür zu machen. Besonders, wer einen Vertrag am Tablet unterzeichnet, könnte eine böse Überraschung erleben.

Ein Mann unterschreibt am Tablet. Die Berliner Verbraucherzentrale verzeichnet aktuell besonders viele Beschwerden wegen Haustürgeschäften.
Ein Mann unterschreibt am Tablet. Die Berliner Verbraucherzentrale verzeichnet aktuell besonders viele Beschwerden wegen Haustürgeschäften.Westend61/imago

Bei Haustürgeschäften wird offenbar derzeit vermehrt versucht, Menschen in Berlin zusätzlich zur gewünschten Leistung, wie einem Kabelanschluss, weitere Vertragsleistungen „unterzuschieben“. Wie aus einer Mitteilung der Berliner Verbraucherzentrale am Dienstag hervorgeht, betrifft dies etwa Internetzugänge. Besonders kreiden die Verbraucherschützer dabei einen fragwürdigen Einsatz von Tablets an.

Die Verbraucherzentrale Berlin verzeichnet demnach aktuell einen starken Anstieg der Beschwerden darüber, dass nach einem solchen Vertragsabschluss an der Tür – bei der eine Unterschrift auf einem Tablet geleistet wurde – letztendlich ein Vertrag mit unerwarteten zusätzlichen Leistungen zugeschickt wurde. Der Grund: Nach Angaben der Verbraucherschützer zeigten die genutzten Tablets oftmals nicht das Kleingedruckte.

Kabel-TV-Vertrag nach Ende von Nebenkostenprivileg: Das raten Experten

„Ich kann nur davon abraten, an der Haustür einen Kabel-TV-Vertrag abzuschließen. Das geht vielleicht schnell, aber dann ist auch schnell das Geld vom Konto abgebucht“, sagt Benjamin Räther, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale. Er empfiehlt Berlinerinnen und Berlinern daher, alle „typischen Fehlerquellen“ zu vermeiden: Nichts zu unterschreiben, was man nicht vorher durchgelesen habe, und darauf zu achten, dass der Vertrag nicht zusätzlich Internet und Telefon umfasst. 

Hintergrund für die vermehrten Versuche, Kabel-TV-Verträge an Türen abzuschließen, ist das Ende des Nebenkostenprivilegs. Demnach dürfen Fernsehkosten spätestens ab Ende Juli nicht mehr über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Dieser jahrzehntelang übliche Mechanismus wird TV-Umlagefähigkeit oder eben auch Nebenkostenprivileg genannt. Statt automatisch über den Vermieter einen TV-Anschluss zu haben, müssen sich Mieter nun selbst Alternativen suchen oder sich freiwillig einer Sammelbestellung anschließen. 

Die Berliner Verbraucherzentrale rät dazu, Verträge statt an der Tür online oder telefonisch abzuschließen, denn so könnten sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, sollte etwas schiefgegangen sein.

Guten Morgen, Berlin Newsletter
Vielen Dank für Ihre Anmeldung.
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.