Berlin-Coronavirus-Schutzimpfungen für Angehörige der dritten Prioritätsgruppe sind in Berlin grundsätzlich ab Montag möglich. Das teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit am Freitag mit. Dazu gehören beispielsweise Berlinerinnen und Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, Personen mit hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, Wahlhelfer und unter anderem auch Journalisten. Mit der Priorisierung wird die Reihenfolge festgelegt, nach der geimpft werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am Montag mitgeteilt, dass sie spätestens im Juni aufgehoben werden soll.
Buchungscode nicht mehr für Terminbuchung nötig
Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur sollen in wenigen Wochen über die betriebsärztlichen Strukturen geimpft werden. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalisten können ihren Presseausweis als Nachweis einsetzen. Mitarbeiter der Berliner Verwaltungen sind nur impfberechtigt, insoweit sie in besonders relevanter Position tätig sind, dafür braucht es eine Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat. Auch Personen, die in medizinischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und im Lebensmittelhandel tätig sind, sind impfberechtigt. Vor Ort – im Impfzentrum oder beim Hausarzt – ist ebenfalls eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig.



