Soziale Medien

Berlins irrstes Lastenrad - was wohl die StVO zu diesem Ungetüm sagt

Eine große Konstruktion auf einem Lastenrad in Berlin sorgt auf der Plattform X für Verwunderung. Auf dem Rad ist ein riesiges Dach angebracht.

Das Lastenrad sorgt bei Nutzern für Verwunderung.
Das Lastenrad sorgt bei Nutzern für Verwunderung.Screenshot via X

Ein Foto eines umgebauten Lastenrads in Berlin sorgt in den sozialen Medien derzeit für Belustigung. Ein Nutzer teilte das Bild am Dienstag auf der Plattform X. Zu sehen ist ein Lastenrad, an dem ein großes Dach befestigt ist, das auch das Rad bedeckt. Das Fahrrad ist so fast höher als ein Auto.

Der Nutzer schrieb dazu: „Lastenrad mit Dach? Geht’s noch`Das Ding ist so hoch wie SUV und so lang wie ein KFZ. ‚Anbauten‘ am KFZ müssen beim TÜV abgenommen werden (sic)“. Der Nutzer forderte zudem einen Tüv und Parkgebühren für Räder.

Auch in den Kommentaren unter dem Beitrag sammelte sich einiges an Kritik. „Ziemlich viele scharfe Kanten. Die Bedachung ist sicher auch Windböen-erprobt?“, fragte ein Nutzer. „Lastenräder bewegen sich in einem rechtsfreien Raum“, kommentierte ein anderer.

Lastenfahrräder werden rechtlich wie andere Fahrräder behandelt. Es gelten dieselben Verkehrsregeln wie für Radfahrer. Allerdings kommt es auch auf die Maße und den Antrieb an. Damit Lastenfahrräder rechtlich wie Fahrräder behandelt werden, dürfen sie bis zu zweieinhalb Meter hoch und vier Meter lang sein, so die Ergo-Versicherung. Ist das Lastenfahrrad einspurig, darf es ein Meter breit sein. Mehrspurige Gefährte dürfen bis zu zwei Meter Breite haben. Alles andere verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO).