Kriminalität

Berlin: Prügelei mit Holzlatten und Metallstangen – neun Festnahmen

Rund 30 Männer gingen am Mittwochabend im Görlitzer Park aufeinander los. Gegen einige von ihnen gab es bereits einen Haftbefehl.

Polizisten laufen durch den Görlitzer Park.
Polizisten laufen durch den Görlitzer Park.imago/Jürgen Held

Im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg ist es am Mittwochabend zu einer Schlägerei zwischen einer Gruppe von bis zu 30 Personen gekommen. Wie die Polizei berichtete, wurden Polizisten in Zivil gegen 18.45 Uhr auf die Prügelei aufmerksam. Mehrere Männer schlugen sich dabei gegenseitig mit Metallstangen und Holzlatten. 

Als die Polizisten auf die Männer zuliefen, flüchteten diese. Ein Polizist stoppte einen 22-Jährigen, der daraufhin mehrfach in Richtung des Kopfes des Polizisten schlug. Auf der Flucht versuchte der Mann noch, diverse Betäubungsmittel loszuwerden. Er wurde zu Boden gerungen und festgenommen.

Schlägerei im Görli: Polizist droht mit Dienstwaffe

Während der Festnahme des 22-Jährigen kamen plötzlich zehn mit Metallstangen und Holzlatten bewaffnete Männer zurück und versuchten, die Festnahme zu verhindern. Ein Polizist zog daraufhin seine Dienstwaffe und forderte die Männer auf, Abstand zu halten. Die eingetroffene Verstärkung drängte die Gruppe weg und setzte dabei auch Pfefferspray ein. Daraufhin versuchten die Männer erneut, die Flucht zu ergreifen – ohne Erfolg. Die Polizei konnte neun Männer im Alter von 17 bis 33 Jahren festnehmen.

Einer der Festgenommenen war zur Fahndung ausgeschrieben, weswegen er in Polizeigewahrsam gebracht wurde. Ein weiterer wurde für das Landeseinwohneramt Berlin eingeliefert, gegen einen dritten Mann bestand ein auswärtiger Haftbefehl, er wurde ebenfalls in einen Polizeigewahrsam verbracht.

Die anderen Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder freigelassen. Die Polizei ermittelt wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, mehreren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehreren Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz.